Auch ledige Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser ist vergleichbar mit dem Ehegattenuntergalt bei Alleinerziehenden, die verheiratet waren. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht jedoch in der Regel abweichend zum Ehegatten unterhalt nur für 4 Jahre ab Geburt des Kindes. Vorrausetzung für den Betreungsunterhalt als Hilfe für Alleinerziehende ist natürlich die Bedürftigkeit. (weiterlesen…)
Nach dem Wohngeldgesetz gewährt der Staat zur finanziellen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld Das Wohngeld wird in der Form eines Mietzuschusses (bei Mietwohnung) oder eines Lastenzuschusses (bei Eigenwohnraum) gewährt. Ihr Anspruch auf Wohngeld und die Höhe des Wohngeldes hängen in der Regel von der Zahl der zu Ihrem Haushalt zu rechnenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der (berücksichtigungsfähigen) Miete oder Belastung ab. Sie können Wohngeld bei der Gemeinde beantragen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt. (weiterlesen…)
Wenn Alleinerziehende ihr Singledasein beenden wollen, dann werden Sie gleich vor mehrere Hürden gestellt. Oftmals mangelt es an passenden Gelegenheiten einen potentiellen Partner kennen zu lernen. Die Abende gleichen sich. Der tägliche Feierabendblues aus Fernsehen und Kinderbetreuung hat kaum Aufregendes zu bieten. In der Regel bleibt neben Kind, Job und Haushalt nur sehr wenig freie Zeit für private Unternehmungen. Die Interessen des Kindes und den eigenen Partnerwunsch in Einklang zu bringen, ist für Alleinerziehende auf Partnersuche eine große Herausforderung. (weiterlesen…)
Mit der Riester Rente gibt es für Alleinerziehende mit geringem Einkommen eine äußerst attraktive Möglichkeit, eine zusätzliche private Altersvorsorge für das Rentenalter aufzubauen. Alleinerziehende erhalten pro Kind eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr, wenn sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, können sich Alleinerziehende auf eine Kinderzulage von 300 Euro freuen. (weiterlesen…)
Elterngeld wird für 12 bzw. max 14 Monate gezahlt. 2 Monate muss der jeweils andere Elternteil nehmen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor Geburt des Kindes. Wenn Alleinerziehende vor der Geburt erwerbstätig waren und allein mit dem Kind lebt, erhält er für die vollen 14 Monate Elterngeld.
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Alleinerziehende ALG II Empfänger, die sich ausschliesslich selbst um ihre Kinder kümmern und mit keiner weiteren erwachsenen Person in einem Haushalt leben, haben Anspruch auf den Alleinerziehendezuschlag zum ALG II. Die Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende ist abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. (weiterlesen…)
Für Alleinerziehende in Berlin und Alleinerziehende in Bayern gibt es jetzt zwei Internetseiten, die Unterstützung, Hilfe und Tipps für Alleinerziehende bieten. Außerdem findet sich dort ein umfangreiches Angebot an kostenlosen Freizeitaktivitäten für Alleinerziehende. (weiterlesen…)